Telefon: +49 152 24890990*
Trockene Augen: Ein Mann vor einem Computerbildschirm..
wdv/Jan Lauer
Symbolbild

Ein Fremdkörpergefühl im Auge, es ist gerötet und juckt – typische Zeichen des trockenen Auges. Lesen Sie, worauf es bei der Wahl der richtigen Tropfen ankommt.

Unsere Tränendrüsen produzieren ständig Tränenflüssigkeit, die sich mit jedem Lidschlag im Auge verteilt. Sie versorgt die Hornhaut mit Sauerstoff und schützt die Augenoberfläche. Dieser Film schützt auch vor Krankheitserregern wie Bakterien und Viren. Wird zu wenig Tränenflüssigkeit produziert, werden die Augen trocken.

Zu wenig Tränenfilm

Wird zu wenig Tränenflüssigkeit hergestellt, liegt das oft an langer Bildschirmtätigkeit oder trockener Heizungsluft. Auch Kontaktlinsen oder Medikamente wie Diuretika, Psychopharmka oder Allergiemittel können zum trockenen Auge führen. Zudem lässt die Tränenfilmproduktion mit dem Alter nach. Wenn Sie Probleme mit den Augen haben, sollten Sie Augentropfen nicht wahllos anwenden. In Ihrer Apotheke beraten wir Sie gern zu passenden Produkten.

Die richtigen Tropfen

Nicht alle Augentropfen sind geeignet, um die Symptome zu lindern. Sind zum Beispiel Konservierungsmittel enthalten, kann sich das Problem noch verstärken. Phosphate wiederum führen mitunter zu Kalkablagerungen und können das Sehvermögen beeinträchtigen. Treten die Beschwerden häufiger auf, sollten Sie die Ursachen vom Arzt abklären lassen. 

Hyaluronsäure befeuchtet

Beim trockenen Auge geht es darum, die fehlende Tränenflüssigkeit zu ersetzen. Künstliche Tränen benetzen die Augenoberfläche und gleichen den Mangel aus. Das geht zum Beispiel mit der feuchtigkeitsbindenden Hyaluronsäure. Sie ist besonders verträglich, weil sie natürlicherweise im Auge vorkommt. In manchen Augentropfen ist sie mit Dexpanthenol kombiniert, das die Regeneration der Hornhaut unterstützt.

Eine weitere Möglichkeit sind Augensprays mit Liposomen. Das sind fettähnliche Substanzen, die den Tränenfilm stabilisieren. Gleichzeitig befeuchten die Liposomen-Sprays die Oberfläche der Hornhaut.

Die Augen schützen

Folgende Tipps helfen, den Tränenfilm im Auge zu schonen und zu schützen. Sie beugen dem trockenen Auge vor und sind zur begleitenden Behandlung des trockenen Auges geeignet:

– Auf helle Beleuchtung achten, besonders beim Lesen. Dämmerlicht ermüdet die Augen.

– Bei Bildschirmarbeit regelmäßig Pausen einlegen und öfter bewusst blinzeln.

– Ausreichend trinken, etwa 2 Liter pro Tag. (Bei Herz- und Nierenerkrankungen die Menge mit dem Arzt besprechen).

– Mehrmals täglich Lüften und Wasserschälchen auf die Heizungen stellen.

– Die Augen vor Zugluft schützen und bei Wind eine Brille tragen.

– Die Augen vor UV-Licht schützen: Bei der Sonnenbrille auf das CE-Zeichen achten.

– Kontaktlinsen häufiger gegen die Brille austauschen.

– Den Kontakt mit Tabakrauch meiden.

– Ausgewogen ernähren: Gut fürs Auge ist grünes Gemüse und Omega-3-Fettsäuren aus Fisch. 

Augen entspannen

Bei trockenen Augen können die folgenden Übungen helfen:
– Die Augen eine Weile auf einen Punkt scharf stellen
– Den Blick ein paar Mal heben und senken
– Die Augen kreisen lassen

Marcel Wree,

Ihr Apotheker

Aktions-Angebote

25% gespart

ARTELAC

Augenbesänftiger MDO Augentropfen

Sofortige Linderung und Schutz für gestresste Augen.

PZN 19147065

statt 17,95 3)

10 ML (1348,00€ pro 1l)

13,48€

Jetzt bestellen
22% gespart

HYLO-VISION

SafeDrop 0,1% Augentropfen

Befeuchtende Augentropfen bei trockenen, brennenden & tränenden Augen.

PZN 5730246

statt 25,60 3)

2X10 ML (999,00€ pro 1l)

19,98€

Jetzt bestellen

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

Der Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann teilen Sie ihn doch mit anderen.

Das könnte Sie auch interessieren

Pluspunkt Apotheke im Oder-Center

Kontakt

Tel.: +49 152 24890990(*)
(*po polsku, jeśli polskojęzyczny personel jest w aptece)

Fax: +49 3332 418176


E-Mail: zamowienia@apteka-schwedt.pl

Internet: https://www.apteka-schwedt.pl/

Pluspunkt Apotheke im Oder-Center

Landgrabenpark 1

16303 Schwedt

godziny otwarcia

od poniedziałku do piątku
08:00 do 19:00


sobota
09:00 do 19:00


15%

Ihr exklusiver Rabatt

Einfach diese Abbildung auf Ihrem Smartphone vorzeigen und 15 % Rabatt auf einen Einkauf ab 10,- € bekommen. Gilt nicht für das verschreibungspflichtige Sortiment. Dieser Gutschein ist nicht in unserem Onlineshop einlösbar.

Aktionsartikel, Doppelrabattierungen und Rezeptzuzahlungen sind leider ausgenommen.

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

powered by apovena.de